Nachhaltigkeit
STRATEGIEN ZUR UMSETZUNG VON NACHHALTIGKEITSASPEKTEN
Mit der Offenlegungs-VO* soll dem Anleger (Versicherungsnehmer) die Möglichkeit gegeben werden, nachzuvollziehen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in der Investmententscheidung berücksichtigt werden, und einzuschätzen, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen seine Investition hat.
Nachhaltigkeitsrisiken
d.h. Auswirkungen des Klimawandels auf das (Portfolio-) Unternehmen, z.B.
- Zusammenbruch von Lieferketten
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Veränderte Nachfrage
- ...
Nachteilige Auswirkungen
d.h. Auswirkungen des (Portfolio-) Unternehmens auf die Umwelt z.B. durch
- CO2 Emission
- Wasserverbrauch
- Müll
- ...
Unter Nachhaltigkeitsrisiko („ESG-Risiko“) werden potenzielle negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsrisiko wird dabei im engeren Sinne definiert und umfasst nicht die potenziellen nachteiligen Auswirkungen eines zugrundeliegenden Unternehmens auf die Umwelt oder die Gesellschaft.
Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt („Environment“ = E), Soziales (= S) und Unternehmensführung („Corporate Governance“ = G) unterteilt und können entweder makroökonomischer Natur sein oder in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens stehen.
* Offenlegungs-VO ist die Abkürzung für die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen:
Änderungshistorie
Nachfolgend informieren wir Sie über Änderungen, die wir im zeitlichen Verlauf der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten auf der Unternehmens- und Produktebene vorgenommen haben.
Artikel 12 Offenlegungs-VO "Erläuterungen zu Änderungen der Informationen im Rahmen der Offenlegungs-VO"
Datum der Änderung | Artikel | Erläuterung |
07/2025 | Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Ergänzung der Liste der Ausschlusskriterien um den folgenden Ausschluss: Staatspapiere von Staaten, bei denen die in Politik und Verwaltung wahrgenommene Korruption sehr hoch ist, definiert über einen Wert im Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index) CPI von < 30 |
06/2025 | Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Umfassende Aktualisierung des Dokuments zu Art. 3 Offenlegungs-VO einschliesslich Kürzung der Inhalte auf Basis regulatorisch geforderter Informationen. |
06/2025 | Artikel 4 Offenlegungs-VO - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens | Aktualisierung relevanter Daten auf den Stand 31.12.2024 |
06/2024 | Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und Artikel 4 Offenlegungs-VO - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens | Aktualisierung der Daten zur Portfoliostruktur der Kapitalanlage auf den Stand 31.12.2023 |
02/2024 | Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Erweiterung der Ausschlusskriterien auf Basis der aktualisierten Responsible Investment Policy und Überarbeitung der Formulierungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsrisiken. |
06/2023 | Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Ergänzung um Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungsberatungstätigkeiten. |
06/2023 | Artikel 4 Offenlegungs-VO - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens | Ausführungen und Erläuterungen hinsichtlich der Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch das Unternehmen. Ergänzung der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung. |