Nachhaltigkeit

Was ist unter Nachhaltigkeit zu verstehen? 

Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko, dem sogenannten ESG-Risiko, werden die potenziellen negativen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsrisiko wird dabei im engeren Sinne definiert und umfasst nicht die potenziellen nachteiligen Auswirkungen eines zugrunde liegenden Unternehmens auf die Umwelt oder die Gesellschaft.

Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Corporate Governance) unterteilt. Sie können entweder makroökonomischer Natur sein oder in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens stehen.

Dabei umfassen gesamtwirtschaftliche Nachhaltigkeitsfaktoren physische Klimarisiken wie zum Beispiel Klimaerwärmung und daraus resultierende Wetterextreme wie Stürme oder Überflutungen. Auch sogenannte Transitionsrisiken im Zusammenhang der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft zählen dazu. So können beispielsweise politische Massnahmen wie eine  CO2-Steuer für fossile Kraftstoffe, Hersteller von alternativen Antriebssystemen begünstigen. Nachhaltigkeitsfaktoren im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens können beispielsweise umweltverträgliche Produktion, Einhaltung von zentralen Arbeitsrechten oder Massnahmen bzgl. Verhinderung von Korruption sein.

Verantwortungsvolle Kapitalanlage

Nachhaltig zu investieren ist ein wichtiger Grundsatz für uns. Wir erwarten, dass eine Berücksichtigung von ESG-Risiken im Anlageprozess langfristig zu einem besseren Rendite-Risiko-Profil führt. Dabei verfolgen wir innerhalb des Sicherungsvermögens das Ziel, Gelder möglichst breit zu diversifizieren und langfristig ertragreich anzulegen. Dadurch stellen wir für alle unsere Kunden einen langfristig leistungsstarken Versicherungsschutz sicher. Viele der von uns investierten Anlageklassen sind von Nachhaltigkeitsrisiken nur in begrenztem Umfang betroffen. Wir erwarten daher keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Rendite durch Nachhaltigkeitsrisiken.

Wir haben im 1. Quartal 2021 die „UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren“ (UN Principles for Responsible Investment, UN-PRI) unterzeichnet, um damit unser Selbstverständnis von gesellschaftlicher Verantwortung zu unterstreichen. Die UN-PRI fordern von ihren Unterzeichnern die konsequente Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Anlageprozess und eine regelmässige Berichterstattung zu deren Umsetzung.

Dies unterstreicht zusätzlich, dass wir schon heute das Thema Nachhaltigkeit in unseren Kapitalanlageentscheidungen ernst nehmen. Investitionen in den folgenden Bereichen werden beispielsweise künftig in unserem Sicherungsvermögen ausgeschlossen:

  • Unternehmen, die in die Herstellung von oder den Handel mit kontroversen Waffen involviert sind
  • Unternehmen, die sehr schwerwiegend gegen (mindestens) eines der 10 Prinzipien des UN Global Compact verstossen (www.globalcompact.de) – diese umfassen Menschenrechte, Arbeitsnormen, sowie Normen aus den Bereichen Umweltschutz und Korruptionsprävention
  • Unternehmen, die den überwiegenden Teil ihres Umsatzes (≥ 50%) aus der Gewinnung von Kohle oder Energiegewinnung durch Kohle generieren
  • Staatspapiere unfreier Staaten laut Definition von Freedom House (www.freedomhouse.org) – d.h. von Staaten, welche die politischen und zivilen Freiheitsrechte ihrer Bürger wesentlich einschränken 

Verantwortungsvolle Produkte

Wir berücksichtigen ökologische, soziale und auf eine gute Unternehmensführung bezogene Kriterien (ESG-Kriterien) in unserer Kapitalanlage für unsere klassischen Rentenversicherungen.   Im Falle von fonds- bzw. anteilsgebundenen Lebensversicherungen auf Rechnung und Risiko der Versicherungsnehmer ermöglichen wir Ihnen eine sehr grosse Auswahl an Investmentfonds und standardisierten Anlagestrategien. Eine Kategorisierung der Investmentfonds bzw. der standardisierten Anlagestrategien hinsichtlich der Erfüllung ihrer persönlichen Nachhaltigkeitspräferenzen erfolgt durch uns jedoch ausdrücklich nicht. Sie entscheiden hier ausschliesslich selbst über ihre Fondsauswahl bzw. über die Wahl der Anlagestrategie über den Grad der Erfüllung von ESG-Kriterien bzw. die mit der Auswahl verbundenen ESG-Risiken. Diese Wahlfreiheit ermöglicht es Ihnen neben den klassischen Anlagezielen wie Rendite, Risiko und Liquidität auch zukünftig das Thema Nachhaltigkeit über unserer Produkte selbst zu beeinflussen.

Mit der Offenlegungs-VO soll dem Anleger (Versicherungsnehmer) die Möglichkeit gegeben werden, nachzuvollziehen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in der Investmententscheidung berücksichtigt werden, und einzuschätzen, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen seine Investition hat. Offenlegungs-VO ist die Abkürzung für die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen:

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (284,20 KiB)
Mit der Offenlegungs-VO* soll dem Anleger (Versicherungsnehmer) die Möglichkeit gegeben werden, nachzuvollziehen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in der Investmententscheidung berücksichtigt werden, und einzuschätzen, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen seine Investition hat. *Offenlegungs-VO ist die Abkürzung für die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Änderungshistorie

Nachfolgend informieren wir Sie über Änderungen, die wir im zeitlichen Verlauf der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten auf der Unternehmens- und Produktebene vorgenommen haben.

Artikel 12 Offenlegungs-VO "Erläuterungen zu Änderungen der Informationen im Rahmen der Offenlegungs-VO"

Datum der ÄnderungArtikelErläuterung
06/2023Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit NachhaltigkeitsrisikenErgänzung um Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungsberatungstätigkeiten.
06/2023Artikel 4 Offenlegungs-VO - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des UnternehmensAusführungen und Erläuterungen hinsichtlich der Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch das Unternehmen. Ergänzung der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung.
02/2024Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit NachhaltigkeitsrisikenErweiterung der Ausschlusskriterien auf Basis der aktualisierten Responsible Investment Policy und Überarbeitung der Formulierungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsrisiken.